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Antragsberechtigung zur Grundsicherung

Jobcenter.Digital | Erklärvideo Antrag auf Grundsicherung / Arbeitslosengeld II (SGB II)

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KURZARBEIT

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Viele Dinge verändern sich gerade durch das Corona-Virus.
Manche Firmen können nicht mehr arbeiten.
Oder sie arbeiten weniger.
Vielleicht bekommen die Arbeiter und Arbeiterinnen dann Kurz-Arbeiter-Geld.

Der Chef oder die Chefin der Firma muss zuerst mit der Agentur für Arbeit sprechen.
Man muss dort einen Antrag stellen.
Die Agentur für Arbeit prüft es dann.
Und sie entscheidet darüber.
Kurz-Arbeiter-Geld kann für 12 Monate gezahlt werden.
Also ein Jahr lang.
Oder kürzer.

Das Kurz-Arbeiter-Geld ist soviel wie das Arbeitslosen-Geld.

Mehr Informationen zum Kurz-Arbeiter-Geld gibt es auf der Internet-Seite der Agenturfür Arbeit.

Antrag auf Grundsicherung für Kurzarbeitende, gültig vom 1.3.2020 - 30.6.2020

Vereinfachte Anlage zur Grundsicherung für Kurzarbeitende, gültig vom 1.3.2020 - 30.6.2020

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Hauptantrag SGB II

Weiterbewilligungsantrag SGB II

Anlage zur Feststellung der Einkommensverhältnisse

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Einkommensbescheinigung

Anlage für ein Kind unter 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft

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Anlage zur Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung

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